Welche Gebühren fallen beim Immobilienerwerb an?
Welche Gebühren fallen beim Immobilienerwerb an?
Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück erwerben möchte, muss neben dem Kaufpreis auch die sogenannten Kaufnebenkosten mit einkalkulieren. Diese setzen sich aus verschiedenen Positionen wie den Gebühren für den Notar und die Eintragung ins Grundbuch, der Grunderwerbsteuer und der Maklercourtage zusammen. Wie hoch sie ausfallen, hängt maßgeblich vom Kaufpreis der Immobilie und dem Bundesland ab, in dem sie liegt. Lesen Sie im Folgenden, welche Gebühren/Kosten im Detail beim Immobilienkauf auf Sie zukommen und welche Rolle sie bei der Finanzierung spielen.
Welche Gebühren/Nebenkosten fallen beim Immobilienkauf an?
Beim Kauf einer Immobilie - egal ob Haus, Wohnung oder Grundstück - ist der Termin beim Notar für Käufer und Verkäufer verpflichtend. Denn erst durch die Beurkundung des Kaufvertrags wird dieser rechtskräftig. Darüber hinaus überwacht der staatlich vereidigte Jurist die Zahlungsabwicklung und übernimmt die Eintragung des neuen Besitzers in das Grundbuch. Für diesen Service berechnet der Notar eine Gebühr in Höhe von 1,5 bis 2 % des Kaufpreises. Ist der Kauf besiegelt, wird die Grunderwerbsteuer fällig. Diese vom Käufer zu zahlende Steuer erhebt der Fiskus einmalig beim Erwerb einer Immobilie. Ihre Höhe hängt vom Bundesland ab und bewegt sich zwischen 3,5 und 6,5 % des Kaufpreises.
Wurde ein Makler mit der Immobiliensuche beauftragt, fallen bei Abschluss des Kaufes auch für diesen Kosten in Form der sogenannte Maklercourtage oder auch Maklerprovision an. Sie ist der Lohn für die Dienste des Maklers und liegt je nach Region zwischen 3 und 7 % des Kaufpreises. Gut zu wissen: Hat der Verkäufer der Immobilie den Makler beauftragt, teilen sich Käufer und Verkäufer seit dem 23. Dezember 2020 die Courtage. Allerdings sind auch hier verschiedene Konstellationen möglich, die mit den genauen Modalitäten bei der Beauftragung des Maklers zusammenhängen.
Unter dem Strich fallen somit beim Erwerb einer Immobilie zusätzliche Gebühren/Kosten in Höhe von 8 bis 16,5 % des Kaufpreises an. Dazu kommen noch weitere Kosten für den Umzug, den Abschluss von Versicherungen oder die Renovierung, die ebenfalls schon bei der Finanzierungsplanung mit einkalkuliert werden sollten.
Wie lassen sich die Gebühren/Kosten beim Immobilienkauf finanzieren?
Die Gebühren/Kosten, die zusätzlich zum Kaufpreis einer Immobilie anfallen, sollten möglichst aus dem Eigenkapital finanziert werden. Eine Vollfinanzierung der Immobilie inklusive der Kaufnebenkosten ist zwar möglich, wird von den Banken aber nicht gerne gesehen. Der Grund dafür ist, dass es für die Gebühren/Kosten keinen materiellen Gegenwert gibt und sich somit das Risiko der Finanzierung erhöht.