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Was ist Nießbrauch?
Viele ältere Menschen entscheiden sich dazu, ihre Immobilie noch zu Lebzeiten in Form einer Schenkung an ihre Kinder weiterzugeben. Dieses Vorgehen kann aus steuerlicher Sicht Vorteile mit sich bringen. Allerdings schwingen beim Verschenken der oft über viele Jahrzehnte liebgewonnenen Immobilie bei vielen Eigenheimbesitzern auch negative Gefühle mit. Denn selbst wenn das Verhältnis zu den Kindern aktuell gut ist, lässt sich die Sorge eventuell doch irgendwann doch aus dem Haus oder der Wohnung ausziehen zu müssen, nicht ganz verdrängen. Mit dem Nießbrauchrecht lässt sich diese Angst jedoch beseitigen.
Was genau ist Nießbrauch?
Der sogenannte Nießbrauch gibt einer Person oder einem Paar das Recht, eine Immobilie so zu nutzen, wie sie/es dies möchte, ohne dass ihr/ihm das Haus oder die Wohnung gehört. Das heißt, dass der Nießbraucher so über das Haus oder die Wohnung verfügen darf wie der Eigentümer selbst. Bis auf zwei Ausnahmen: Er darf die Immobilie nicht verkaufen und sie nicht mutwillig beschädigen oder zerstören. Um den Nießbrauch zwischen dem Eigentümer der Immobilie und dem Begünstigten rechtssicher zu regeln, ist es erforderlich, ihn in einem Vertrag festzuhalten und gemäß § 873 BGB von einem Notar beglaubigen zu lassen. Danach wird der Nießbrauch in das Grundbuch eingetragen.
Wo liegen die Unterschiede zwischen Nießbrauch und Wohnrecht?
- Beim Wohnrecht wird dem Begünstigten das lebenslange oder befristete Recht eingeräumt, unentgeltlich oder gegen Zahlung eines monatlichen Betrags ein Haus oder eine Wohnung zu bewohnen. In vielen Fällen wird nach einer Schenkung ein lebenslanges und unentgeltliches Wohnrecht vereinbart. Die Rechte des Begünstigten beim Nießbrauch gehen meist weit über das Wohnen hinaus. So hat dieser - sofern nicht ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen - das Recht, die Immobilie zu vermieten und die Mieteinnahmen dafür einzunehmen..
Was passiert mit dem Nießbrauch beim Verkauf einer Immobilie?
Ein einmal vereinbartes Nießbrauchrecht bleibt auch nach dem Verkauf einer Immobilie bestehen. Für die Vermittlung von Häusern und Wohnungen, in deren Grundbuch ein Nießbrauch eingetragen ist, ist das problematisch. Denn nur wenige Käufer sind bereit, Geld für eine Immobilie auszugeben, über die sie nicht frei verfügen können. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen Verkauf der geschenkten Immobilie für die Lebensdauer des Nießbrauchers auszuschließen.
Wann endet ein Nießbrauch?
Das hängt ganz von der Vereinbarung zwischen dem Eigentümer der Immobilie und dem Nießbraucher ab. Einigen sich diese beispielsweise auf eine Dauer von 10 Jahren, endet der Nießbrauch mit Ablauf dieser Zeit. Wird jedoch keine Dauer vereinbart, gilt der Nießbrauch ein Leben lang. In diesem Fall endet er auch erst mit dem Tod des Nießbrauchers. Verstirbt der Eigentümer der Immobilie vor dem Nießbraucher, bleibt das Nießbrauchrecht davon unberührt. Das gilt auch, wenn der Begünstigte zum Beispiel in ein Pflegeheim zieht.