Was ist eine Eigentümergemeinschaft?


Was ist eine Eigentümergemeinschaft?


Wenn Sie in einem Mehrparteienhaus eine Eigentumswohnung erwerben, werden Sie automatisch Teil einer sogenannten Eigentümer-gemeinschaft (auch Wohnungseigentümergemeinschaft genannt. In diesem Verbund sind alle Eigentümer zusammengeschlossen, die eine Wohnung in dem Gebäude besitzen. Sinn und Zweck der Eigentümer-gemeinschaft ist es, gemeinsam mit allen anderen Eigentümern wichtige Entscheidungen bezüglich des Wohnhauses zu treffen. Dazu gehört zum Beispiel die Abstimmung über bauliche Maßnahmen, das Festlegen der Hausordnung oder das Bilden einer sogenannten Instandhaltungsrücklage.


Welche Pflichten hat eine Eigentümergemeinschaft?


Jede Eigentümer-gemeinschaft hat gewisse Pflichten, die im Wohneigentumsgesetz (kurz: WEG) geregelt sind. Hierzu gehört unter anderem, dass die Eigentümer-gemeinschaft gemeinsam die Kosten für die Instandhaltung und Reparatur von Gemeinschaftseigentum (z. B. Treppenhäuser, Fassade, Dach) übernehmen muss. Sollten sich Kosten für das Sondereigentum eines Eigentümers ergeben, so muss er diese selbst tragen. Unabhängig davon muss jede Eigentümer-gemeinschaft eine Instandhaltungsrücklage bilden, die dazu dient, im Falle größerer Reparaturen die jeweiligen Kosten zu begleichen. Zu dieser Rücklage muss jeder Eigentümer eine bestimmte Summe beitragen, deren Höhe von der Größe der eigenen Wohn- und Nutzfläche abhängt.

Neben den Regelungen für anfallende Kosten sollte die Eigentümer-gemeinschaft auch eine sogenannte Gemeinschaftsordnung festlegen, in der ihre Rechten und Pflichten genau beschrieben sind. Dazu gehören auch Vereinbarungen zu regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen (zum Beispiel für Abwasser, Müll oder Gartenpflege). Zusätzlich kann die Eigentümergemeinschaft auch eine gemeinsame Hausordnung erstellen, die für alle Bewohner bzw. Nutzer des Gebäudes gilt.



Was passiert auf einer Eigentümerversammlung?


In der Regel einmal jährlich findet die sogenannte Eigentümerversammlung statt. Dabei treffen sich alle Mitglieder der Eigentümer-gemeinschaft, um die vorab von deren Verwalter erstellten Tagesordnungspunkte zu besprechen. Typische Themen, die immer wieder zur Sprache kommen, sind Fragen zur Instandhaltung und/oder baulichen Maßnahmen, die aktuelle oder eine geplante Hausordnung, die Nutzung von Gemeinschaftseigentum sowie weitere Anregungen und Diskussionen.

Über Entscheidungen, die getroffen werden müssen, wird abgestimmt. Dabei gilt in der Regel entweder das Kopfprinzip oder die Anzahl der Miteigentumsanteile. Das Kopfprinzip bedeutet, dass jeder Eigentümer eine Stimme hat, unabhängig von der Zahl der Wohnungen, die ihm in der Immobilie gehören. Der Miteigentumsanteil ist im deutschen Wohnungseigentumsrecht ein rechnerischer Bruchteil am gemeinschaftlichen Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Mehrheitsentscheidung ist beschlussfähig, sofern die anwesenden Eigentümer mehr als die Hälfte (> 50 %) der Miteigentumsanteile halten.



 
 
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