Was ist die Spekulationssteuer?


Was ist die Spekulationssteuer?


Wenn Privatpersonen Wertpapiere, kostbare Münzen oder auch Immobilien kaufen und innerhalb einer bestimmten Frist mit Gewinn wieder verkaufen, verlangt der Fiskus die sogenannte Spekulations-steuer. Diese ist als "Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften" im § 23 EStG definiert. Wie hoch sie ausfällt, hängt von mehreren Faktoren wie der Höhe des erzielten Gewinns und der persönlichen Steuerklasse ab. In der Regel beläuft sich die Steuer auf etwa 40 % des Gewinns. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Spekulations-steuer zu umgehen und den Gewinn so steuerfrei einzustreichen.


Wie lässt sich die Spekulationssteuer umgehen?


Um die Spekulationssteuer bei einem Haus-, Wohnungs- oder Grundstückskauf zu umgehen, gibt es verschiedene legale Möglichkeiten. Die erste davon ist der Verkauf nach Ablauf der sogenannten Spekulationsfrist. Diese beläuft sich auf 10 Jahre und beginnt mit dem Tag des rechtskräftigen Erwerbs der Immobilie. Wenn Sie also diese 10-Jahres-Frist abwarten und Ihre Immobilie erst danach mit Gewinn verkaufen, fällt keine Spekulationssteuer ein.

Die zweite Möglichkeit, die Steuer zu sparen, ist selbst in dem Haus oder der Wohnung zu leben bzw. gelebt zu haben. Dies muss laut Gesetz im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren der Fall (gewesen) sein. Theoretisch reicht es aus, dass Sie vom 31. Dezember 2021 bis zum 1. Januar 2023 in der Immobilie gewohnt haben, um sie am 2. Januar 2023 ohne Spekulationssteuer verkaufen zu können. Übrigens: Sie müssen noch nicht einmal selbst in dem Haus oder der Wohnung leben. Auch Ihre Kinder zählen für die Befreiung von der Steuer. Dies allerdings nur dann, wenn Sie während dieser Zeit noch Kindergeld für vom Staat erhalten.

Gut zu wissen: Die Steuerbefreiung gilt nur beim Verkauf von maximal drei Immobilien. Überschreiten Sie diese Zahl, gelten Sie in den Augen des Fiskus als gewerblicher Immobilienhändler und müssen die gesamten Einnahmen aus dem Verkauf versteuern.



Was, wenn doch Spekulationssteuer anfällt?


Manchmal lässt sich die Steuer einfach nicht umgehen. Die volle Höhe müssen Sie aber dennoch nicht zwingend bezahlen, denn es gibt viele Kosten, die Sie der Steuerlast entgegensetzen können. Dazu gehören unter anderem Kosten für:

- Online-Inserate und/oder Zeitungsannoncen
- Gebühren für den Makler (Maklercourtage)
- Gebühren für den Notar
- Grunderwerbsteuer
- Reparaturkosten
- Modernisierungskosten
- Vorfälligkeitsentschädigung

Lassen Sie sich am besten vor dem Verkauf Ihrer Immobilie von uns beraten. Als Immobilienmakler für die Region Köln haben wir vielErfahrung in Bezug auf das legale Einsparen der Spekulationssteuer. Nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf, wir freuen uns auf Sie!


 
 
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