Hausverkauf - Welche Unterlagen benötige ich?


Hausverkauf - Welche Unterlagen benötige ich ?


Um eine Immobilie zu verkaufen, sind von dem Verkäufer verschiedene Unterlagen vorzulegen. Welche dies sind, hängt vor allem davon ab, ob es sich bei der Immobilie um ein Haus oder eine Eigentumswohnung handelt und ob die Immobilie vermietet ist oder nicht. Um den Verkauf nicht unnötig zu verzögern, empfiehlt es sich, sich vorab eine Checkliste zu erstellen oder online herunterzuladen, sodass keine Unterlagen vergessen werden.


Welche Unterlagen benötigt der Notar für einen Hausverkauf?


Für einen Hausverkauf bedarf es eines notariell beglaubigten Kaufvertrags. Es ist üblich, dass der Käufer der Immobilie einen Notar auswählt, der dann einen Kaufvertrag entwirft. Dieser wird allen Beteiligten etwa 2 Wochen vor dem Verkaufstermin zugeschickt. Für die Erstellung des Vertragsentwurfs braucht der Notar von dem Verkäufer folgende Unterlagen:

- aktuelle Grundbuchauszüge
- falls der Verkäufer (noch) nicht im Grundbuch eingetragen ist: weitere Unterlagen (z. B. Erbschein)
- Personalausweis
- Auskunft des Baulastenverzeichnisses
- Erbbaurechtsvertrag

Für den Verkauf von Eigentumswohnungen ist zusätzlich noch eine sogenannte Teilungserklärung beizufügen. In ihr sind die Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft festgehalten. Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte, muss vorher die Kenntnisnahme dieser Teilungserklärung schriftlich bestätigen. Interessant können auch die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen sein, um auf dem neusten Stand und über mögliche anstehende Veränderungen an oder in der Immobilie informiert zu sein. Außerdem braucht man bei jedem Immobilienverkauf eine aktuelle Flurkarte.



Welche Unterlagen sind bei dem Verkauf eines vermieteten Hauses vorzulegen?


Für vermietete Objekte müssen außer den oben genannten Objekten noch weitere Unterlagen vorgelegt werden. Vermietete Immobilien sind gern gesehene Investitionsobjekte - sofern sie für den Eigentümer rentabel sind. Um dies nachzuweisen, sollten Sie potenziellen Käufern die Mietverträge der vermieteten Wohnungen sowie den aktuellen Wirtschaftsplan (einschließlich der Instandhaltungsrücklage) und die Nebenkostenabrechnungen aus den letzten drei Jahren zur Verfügung stellen. Diese Informationen helfen den Interessenten dabei, die Höhe der Einnahmen abzuschätzen, die sie mit der Immobilie erzielen können, woraus sich die Rentabilität als Kapitalanlage ergibt.

Für ein Mehrfamilienhaus wird darüber hinaus der Nachweis einer Feuerversicherung benötigt. Sollte das Haus einen Verwalter besitzen, so ist auch der Vertrag mit ihm vorzulegen.



Welche Unterlagen sollten Sie zur Besichtigung zur Verfügung stellen?


Die Besichtigung der Immobilie dient dazu, das Kaufinteresse der Anwesenden zu wecken bzw. zu stärken. Oft ergeben sich bei den Interessenten hierbei einige Fragen und es macht einen guten Eindruck, wenn Sie (oder der Immobilienmakler, der die Besichtigung durchführt) diese direkt beantworten können. Deshalb ist es sinnvoll, folgende Unterlagen zum Besichtigungstermin mitzubringen:

- Grundriss bzw. Bauplan
- Berechnung der Wohnfläche
- Energieausweis
- Übersicht über Sanierungen und Modernisierungen

Darüber hinaus können für eventuelle Rückfragen der Interessenten auch ein Grundbuchauszug und eine Flurkarte hilfreich sein. Falls der Verkäufer die Unterlagen nicht mehr besitzt, kann er diese bei dem Verwalter anfordern oder im Zentralen Aktendepot (Bauaktenarchiv) sich die alten Bauunterlagen kopieren. Einen aktuellen Grundbuchauszug finden die Verkäufer beim Grundbuchamt. Diese befindet sich im Amtsgericht der jeweiligen Stadt. Außerdem finden die Verkäufer die Flurkarte beim Katasteramt.

 
 
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