Die Rauchwarnmelderpflicht


Die Rauchwarnmelderpflicht


In Deutschland kommen jedes Jahr rund 300 Menschen bei Haus- und Wohnungsbränden ums Leben. Die meisten davon werden im Schlaf von Feuer überrascht. Glücklicherweise hat die mittlerweile in allen 16 Bundesländern geltende Rauchmelderpflicht für Neubauten in den letzten Jahren zu einem deutlichen Rückgang bei den Brandopfern geführt. Doch trotz ihrer durch zahlreiche Studien belegten Wirksamkeit besteht vielerorts noch Aufklärungsbedarf bezüglich der Installation von Rauchmeldern. Besonders bei Fragen wie "Wer ist für den Einbau von Rauchwarnmeldern zuständig?" und "Wo sind Rauchmelder überall anzubringen?", gibt es häufig noch Unklarheiten, die wir im Folgenden beseitigen möchten.


Für welche Häuser und Wohnungen gilt die Rauchwarnmelderpflicht?


Die Rauchmelderpflicht besteht bundesweit für alle Neubauten, Umbauten und bestehenden Häuser und Wohnungen. In einigen Bundesländern gab es längere Zeit Übergangsfristen für die Nachrüstung von bestehenden Arbeits- und Wohnräumen. Ende 2020 ist jedoch auch die letzte Frist (in Berlin) abgelaufen.



Wer ist für die Installation von Rauchwarnmeldern zuständig?


Grundsätzlich ist der Bauherr, Eigentümer oder Vermieter einer Immobilie für die Anschaffung und ordnungsgemäße Installation von Rauchmeldern zuständig. Er kann diese Aufgabe jedoch beispielsweise an einen Hausmeister delegieren oder ein Unternehmen mit der fachgerechten Installation beauftragen. Anders verhält es sich mit der Wartung der Rauchmelder, denn in regelmäßigen Abständen sollte eine Überprüfung der Funktion stattfinden und auch die Batterien müssen ab und an gewechselt werden. Diese Aufgabe müssen bei vermietetem Wohnraum in Bayern, Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen die Mieter übernehmen, während beispielsweis in Hamburg oder Rheinland-Pfalz der Vermieter für die Wartung zuständig ist.

In jedem Fall sollten Sie als Eigentümer einer Immobilie - ganz gleich ob selbst bewohnt oder vermietet - auf die Einhaltung der Rauchmelderpflicht achten, denn ein Verzicht auf die potenziell lebensrettenden Warnmelder stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann hohe Strafen nach sich ziehen. So droht zum Beispiel in Niedersachen im Ernstfall ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.


Rauchmelderpflicht: Wo müssen Rauchmelder angebracht werden?


Für alle Bundesländer gilt, dass Rauchwarnmelder in sämtlichen Schlafzimmern, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtweg dienen, anzubringen sind. Einige Bundesländer machen darüber hinaus weitere Auflagen. So schreibt zum Beispiel die Rauchmelderpflicht in Berlin und Brandenburg vor, dass neben den oben genannten Räumen auch Aufenthaltsräume wie Arbeits-, Ess- und Wohnzimmer mit Rauchmeldern auszustatten sind. Einzige Ausnahmen sind das Bad und die Küche. Brandschutzexperten empfehlen jedoch gerade in der Küche nicht auf die Installation eines Rauchwarnmelders zu verzichten, da hier die meisten Brände entstehen. Sollte der Melder durch Kochschwaden Fehlalarme produzieren, raten die Experten zu einer Wandinstallation. Alternativ gibt es im Handel Rauchmelder mit integrierter Stummschaltung, bei denen sich der Alarm für die Dauer des Kochens abschalten lässt. In allen anderen Räumen ist für eine einwandfreie Funktionalität der Geräte die Montage an der Zimmerdecke vorgeschrieben.

 
 
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